Kleinstgruppen & Projektstellen
Die Ziele sind in ihrer methodischen Ausgestaltung stets auf den Einzelfall ausgerichtet und orientieren sich an den Hessische Rahmenvereinbarungen und vor allem am Zusammenwirken aller Beteiligten und dem bei Aufnahme zu erstellenden Hilfeplan nach § 36 SGB VIII und seiner stetigen Fortschreibung.
Die Belegung und Aufnahmekriterien sowie die Ziele betreffen folgende Paragrafen:
- § 27 SGB VIII - „Hilfe zur Erziehung“ in Verbindung mit:
- § 34 SGB VIII - „Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform“
- § 35 SGB VIII - „Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung“ (ISE)
- § 35 a SGB VIII - „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“
- § 41 SGB VIII - „Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung“
Für den Jugendlichen:
- soziale Integration in das Umfeld (Vereine, Schule)
- Integration in die Einrichtung und das neue Lebensmilieu
- Behinderungen verhindern, abzubauen oder zu mindern
- Sicherung eines Schul- bzw. Ausbildungsplatzes mit der Möglichkeit einen Abschluss zu erlangen und sich hiernach in ein dauerhaftes Berufsleben eingliedern zu können
- Entwicklung einer selbstständigen Lebensperspektive und eigenverantwortlichen Lebensführung
- gesunde Lebensführung und Körperhygiene
- Unterstützung in der Alltagsstruktur und in der Gestaltung in allen Lebensbereichen (Hausaufgaben, Mahlzeiten, Freizeit, Hauswirtschaft, Finanzen, Sauberhalten des Wohnbereichs etc.)
- Entwicklung von positiven Lern- und Sozialverhalten
- Gewinnung emotionaler Sicherheit
- Bewältigung persönlicher Krisen
- Unterstützung zur eigenständigen Lebensführung;
- Unterstützung bei Amtsgängen und Antragsstellungen
- Förderung der Selbstständigkeit und Autonomie
- Kontakte zur Herkunftsfamilie erhalten/ verbessern oder neu aufzubauen (wenn möglich)